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Verhaltenskodex für Lehrer, die Förderunterricht erteilen.
- Man soll die niederländische Gesetzgebung einhalten.
- Man soll nur dem Anforderungsprofil entsprechend seinen Beruf ausüben.
- Man soll keine Arbeit ausführen, die nicht den geltenden Normen und Werten entspricht.
- Man soll jedem Schüler die für ihn beste Behandlung zukommen lassen.
- Man soll vor Anfang der Behandlung einen Kostenvoranschlag machen.
- Man soll seinen Beruf auf dem Niveau seiner Ausbildung ausüben.
- Man soll auf Grund seiner Befähigung entscheiden, ob eine Behandlung möglicherweise zu einem erfolgreichen Ergebnis führen wird.
- Man soll keine unberechtigten Hoffnungen erwecken.
- Man soll die Grenzen seiner Kompetenz einhalten.
- Man soll seine Befähigung aufrecht erhalten und entwickeln, indem man die neuesten Entwicklungen im Fachbereich berücksichtigt.
- Man soll respektieren, dass der Schüler das Recht hat, andere Sachverständige zu konsultieren.
- Man soll ein Vertrauensverhältnis eingehen,sobald die Behandlung beginnt.
- Man soll deswegen die Geheimhaltungspflicht all dessen, was aufgrund des Ausübens des Berufes bekannt wird, einhalten, soweit diese Pflicht aus der Natur der Sache hervorgeht.
- Man soll alle Information vertraulich behandeln.
- Man soll keinen Missbrauch machen in seiner Position als sachverständige Autorität.
- Man soll sich offen und ehrlich aufstellen gegenüber den Eltern oder Betreuern seines Schülers.
- Man soll dem Schüler bzw. den Eltern oder Betreuern Einsicht geben in alle Akten und dazu bereit sein, diese näher zu erklären. Dies alles aufgrund des Verhaltenskodexes, Artikel 14.
- Man soll in Verbindung bleiben mit den unterschiedlichen Beteiligten. Auch dies aufgrund des Verhaltenskodexes, Artikel 14.
- Man soll eine gute Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Beteiligten fördern.
- Man soll seinen Kollegen respektvoll entgegentreten und bereit sein zum Austausch von Kenntnissen
- Man soll die Akten der Schüler in einer korrekten Weise verwalten.
- Man soll von seiner Arbeit ein Protokoll aufstellen, damit man Rechenschaft über seine Handlungsweise geben kann.
- Man soll die im Artikel 22 genannten Protokolle mindestens für eine Periode van 5 Jahren aufbewahren. Man ist verpflichtet die im Artikel 22 genannten Protokolle nach diesen 5 Jahren in einem dazu geeigneten Moment zu vernichten.
- Wenn dem Anforderungsprofil und dem dazugehörenden Verhaltenskodex nicht nachgekommen wird, haben die Schüler alsauch die Eltern/Betreuer bzw. diejenigen, die davon Kenntnis haben, das Recht, eine Beschwerde bei der Verwaltung des "LBRT" einzureichen.
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