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Verhaltenskodex für Lehrer, die Förderunterricht erteilen.

  1. Man soll die niederländische Gesetzgebung einhalten.
  2. Man soll nur dem Anforderungsprofil entsprechend seinen Beruf ausüben.
  3. Man soll keine Arbeit ausführen, die nicht den geltenden Normen und Werten entspricht.
  4. Man soll jedem Schüler die für ihn beste Behandlung zukommen lassen.
  5. Man soll vor Anfang der Behandlung einen Kostenvoranschlag machen.
  6. Man soll seinen Beruf auf dem Niveau seiner Ausbildung ausüben.
  7. Man soll auf Grund seiner Befähigung entscheiden, ob eine Behandlung möglicherweise zu einem erfolgreichen Ergebnis führen wird.
  8. Man soll keine unberechtigten Hoffnungen erwecken.
  9. Man soll die Grenzen seiner Kompetenz einhalten.
  10. Man soll seine Befähigung aufrecht erhalten und entwickeln, indem man die neuesten Entwicklungen im Fachbereich berücksichtigt.
  11. Man soll respektieren, dass der Schüler das Recht hat, andere Sachverständige zu konsultieren.
  12. Man soll ein Vertrauensverhältnis eingehen,sobald die Behandlung beginnt.
  13. Man soll deswegen die Geheimhaltungspflicht all dessen, was aufgrund des Ausübens des Berufes bekannt wird, einhalten, soweit diese Pflicht aus der Natur der Sache hervorgeht.
  14. Man soll alle Information vertraulich behandeln.
  15. Man soll keinen Missbrauch machen in seiner Position als sachverständige Autorität.
  16. Man soll sich offen und ehrlich aufstellen gegenüber den Eltern oder Betreuern seines Schülers.
  17. Man soll dem Schüler bzw. den Eltern oder Betreuern Einsicht geben in alle Akten und dazu bereit sein, diese näher zu erklären. Dies alles aufgrund des Verhaltenskodexes, Artikel 14.
  18. Man soll in Verbindung bleiben mit den unterschiedlichen Beteiligten. Auch dies aufgrund des Verhaltenskodexes, Artikel 14.
  19. Man soll eine gute Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Beteiligten fördern.
  20. Man soll seinen Kollegen respektvoll entgegentreten und bereit sein zum Austausch von Kenntnissen
  21. Man soll die Akten der Schüler in einer korrekten Weise verwalten.
  22. Man soll von seiner Arbeit ein Protokoll aufstellen, damit man Rechenschaft über seine Handlungsweise geben kann.
  23. Man soll die im Artikel 22 genannten Protokolle mindestens für eine Periode van 5 Jahren aufbewahren. Man ist verpflichtet die im Artikel 22 genannten Protokolle nach diesen 5 Jahren in einem dazu geeigneten Moment zu vernichten.
  24. Wenn dem Anforderungsprofil und dem dazugehörenden Verhaltenskodex nicht nachgekommen wird, haben die Schüler alsauch die Eltern/Betreuer bzw. diejenigen, die davon Kenntnis haben, das Recht, eine Beschwerde bei der Verwaltung des "LBRT" einzureichen.
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