In zunehmendem Masse widmet die Gesellschaft der Qualität der Berufstätigen ihre Aufmerksamkeit, und man stellt Anforderungen an diejenigen, die einem bestimmten Beruf nachgehen, was betrifft Schulung, Ausbildung, Fortbildung und Erfahrung.Auch der Staat vertritt diese Ansicht und stellt Normen auf für jeden, der im Schulwesen tätig ist.
Förderunterricht verlangt auf dem Gebiet der Signalisierung, Ursachenfeststellung und der Behandlung von Lernschwierigkeiten eine besondere Sachkenntnis. Noch immer ist der Beruf eines Lehrers, der Förderunterricht erteilt nicht geschützt. Jeder kann sich Förderunterricht erteilender Lehrer nennen und sich an die Arbeit machen.
Damit die Qualität und Befähigung eines Lehrers, der Förderunterrcht erteilt, garantiert werden können, bietet der "LBRT" seit dem 1. Januar 1995 die Möglichkeit zur Registrierung an. Seit dem 1. November 1997 gibt es diese Möglichkeit auch für diejenigen, die auf den Höheren Schulen tätig sind.
Der "LBRT" garantiert die Qualität und den Sachverstand der von dem Verein registrierten Mitglieder. Nur diejenigen, die den Anforderungen des "LBRT" entsprechen, kommen für eine Registrierung in Betracht.
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